Lockerungen bei Fruchtfolge und Landschaftselementen
Zur Steigerung der Getreide- und Lebensmittelerzeugung hat die EU-Kommission auf Antrag der EU Mitgliedstaaten eine vorübergehende Abweichung von den agrarpolitischen Vorschriften für die Fruchtfolge (GLÖZ 7) und den Erhalt nichtproduktiver Landschaftselemente auf Ackerflächen (GLÖZ 8) vorgeschlagen. Die Kommission geht...