Privatbrauereien schäumen wegen Gerstenpatent

 

Am 10. Mai 2022 hat das Europäische Patentamt die Einsprüche von „No Patents on Seeds!“, ARCHE NOAH und mehreren heimischen Privatbrauereien gegen das Patent EP2575433 von Carlsberg und Heineken zurückgewiesen. „Diese Entscheidung ist inakzeptabel. Sie bestätigt die Absicht der Patentbehörde, weitere Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen zu erteilen“, warnt Katherine Dolan, Leiterin des Bereichs Saatgutpolitik bei Arche Noah. Die angebliche „Erfindung“ beruht auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Gerste, die durch Kreuzung und Selektion in den Pflanzen kombiniert werden. „Wenn sich Großkonzerne Monopole auf Braugerste verschaffen, gibt es für kleine und mittelständische Privatbrauereien keine Zukunft mehr. Die österreichische Bierkultur und die seit Generationen gewachsene Biervielfalt stehen auf dem Spiel“, betont Nikolaus Riegler, Eigentümer und Geschäftsführer der Kärntner Privatbrauerei Hirt und Sprecher der Unabhängigen Privatbrauereien Österreichs.

„Angesichts der derzeitigen Energiekrise ist das Patent besonders bitter“, so Nikolaus Riegler. „Konzerne versuchen über Patente, wesentliche zukunftsrelevante, natürliche Merkmale von Kulturpflanzen zu privatisieren und somit ihre Marktmacht auszubauen.“ Das kritisierte Patent erstreckt sich nicht nur auf die Pflanze und das Saatgut, sondern auch auf die Ernte, das Malz, die Würze und auf das Bier, das daraus gebraut wird.  

„Die fragwürdige Auslegung des Patentrechts durch das Europäische Patentamt widerspricht dem politischen Konsens in Österreich und in Europa. Konventionell gezüchtete Pflanzen sind bei einer korrekten Anwendung des Gesetzes nicht patentierbar. Daher ist die Politik gefordert, klare Regeln zu schaffen. Nur so können in den nächsten Jahren Hunderte neue Patente auf Pflanzen verhindert werden“, so Katherine Dolan.

Arche Noah und die Unabhängigen Privatbrauereien Österreichs begrüßen die aktuelle Novelle des österreichischen Patentgesetzes. Im vorliegenden Begutachtungsentwurf wird der Begriff „im Wesentlichen biologische Verfahren“ präziser definiert. Diese Verfahren und ihre Ergebnisse sind von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Der Entwurf steht noch bis 21. November zur Begutachtung. „Der Begutachtungsentwurf enthält wichtige Klarstellungen, mit denen das Patent auf Braugerste hätte verhindert werden können. Es sind natürlich noch zusätzliche Änderungen auf europäischer Ebene notwendig, um das Problem endgültig zu lösen. Aber mit der präsentierten Novelle würde Österreich ein eindeutiges Signal an das Europäische Patentamt schicken“, sagt Nikolaus Riegler.

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Agrarpolitik, Braugerste, Energiesparen, Pflanzen

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