UBV-NÖ prangert Ungleichbehandlung an

 

Vor kurzem wurde bekanntgegeben, dass Betriebe, die die Mindestanforderungen erfüllen für das Jahr 2023 von der Maßnahme GLÖZ 8 (4%ige Stilllegungsverpflichtung) und GLÖZ 7 (Verpflichtung zum Fruchtwechsel) befreit werden. Betriebe, die im neuen ÖPUL jedoch an den Maßnahmen UBB und Bio teilnehmen müssen 2023 weiterhin 7% Diversitätsflächen anlegen und dürfen nur max. 75% Getreide/Mais und max. 55% einer Kultur anbauen. Dies bedeutet eine Ungleichbehandlung der Betriebe, die sich für höhere Maßnahmen verpflichten werden.

Warum sind die Biodiversitätsauflagen notwendig geworden?

1. Die Betriebe wurden durch den anhaltenden Strukturwandel immer größer und dadurch vergrößerten sich auch die Feldstücke und Feldschläge.

2. Bis in die 50er Jahre wurden noch viele nachwachsende Rohstoffe wie Hanf und Flachs angebaut. Dies sorgte für viel Biodiversität auf den österreichischen Feldern.

3. Es gäbe viele Möglichkeiten für nachwachsende Rohstoffe. Leider werden Forschungen in diese Richtung von der Politik und Wirtschaft behindert und verhindert.

Der UBV Niederösterreich fordert die gänzliche Aufhebung aller Stilllegungsverpflichtungen für das Jahr 2023. Weiters fordert der UBV Niederösterreich, dass mit Beginn der neuen GAP und des neuen ÖPUL ab 2023 die Stilllegungsflächen bei der Sozialversicherung wertmindern berücksichtigt werden. In weiterer Folge muss es Bauern ermöglicht werden, auf zur Stilllegung vorgesehenen Flächen, Eiweißpflanzen und wieder mehr Pflanzen für nachwachsende Rohstoffe anzubauen.

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Agrarpolitik, Biodiversität, Eiweißpflanzen, Sozialversicherung

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